Wir erhalten in der Regel für den Abschluss und / oder die Betreuung von Versicherungsverträgen Geld von den Versicherern, bei Maklern Courtage genannt. Diese Courtage wird letztendlich von Ihnen gezahlt, weil sie in den Beiträgen enthalten ist, die Sie für Ihre Versicherungen bezahlen. Der Versicherer kassiert sie nur und leitet sie an uns weiter.
Die Höhe der Courtage richtet sich vor allem nach der Art der Versicherung (Sach- oder Lebens- / Krankenversicherung), außerdem nach Art des Risikos und nach Versicherer. Konkret erhalten wir:
- Für Sachversicherungen (z.B. Haftpflicht, Hausrat, Gebäude, Inhalt, Rechtsschutz, Kfz):
Einen Anteil an den laufenden Beiträgen. Eine Vergütung für den Abschluss erfolgt nicht, wir erhalten unsere Entlohnung erst, wenn die ersten Beiträge fließen.
Bei den meisten Standardversicherungen wie der Privathaftpflicht oder der Wohngebäudeversicherung liegt der Anteil bei 25%, von einigen Versicherern erhalten wir einen etwas niedrigeren Satz. Bei einigen speziellen Versicherungen wie technischen oder Transportversicherungen erhalten wir etwa 20% der Beiträge, bei der Kfz-Versicherung meist zwischen 8 und 10%.
Zu beachten ist, dass in Ihren Beiträgen auch die Versicherungssteuer enthalten ist – bei den meisten Versicherungsarten liegt diese bei 19%. Wir erhalten unsere Courtage nur auf den Beitragsteil ohne diese Steuer. Beispiel: Eine Versicherung kostet 119,- €. Wir erhalten eine Courtage von 25% auf die Nettoprämie von 100,- €, also 25,- €. - Für Lebens- und Krankenversicherungen (z.B. Renten-, Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-, Voll- und Zusatzkrankenversicherungen):
In der Regel eine Abschlusscourtage für die Vermittlung eines Vertrages und später eine Betreuungscourtage in Form eines Anteils an den laufenden Beiträgen.
Die Höhe der Abschlusscourtage richtet sich in erster Linie nach der Summe der Beiträge, die Sie bis zum Ende des Vertrages einzahlen. Beispiel: Sie schließen eine Rentenversicherung mit einem Monatsbeitrag von 100,- € über dreißig Jahre ab. Die Summe der Beiträge, die Sie bis zum Vertragsende einzahlen werden, beträgt daher 36.000,- €. Auf diesen Betrag erhalten wir eine Courtage von bis zu 4,4 %, also 1.584,- €. Etliche Versicherer zahlen niedrigere Sätze, außerdem wird der Satz noch mit verschiedenen Faktoren multipliziert, durch die es z.B. weniger Courtage für kurze Laufzeiten oder vom Versicherer ungeliebte Produkte gibt.
Die Abschlusscourtage müssen wir anteilig zurückzahlen, wenn der Vertrag frühzeitig beendet wird. Das Fairsicherungsbüro hat daher mit den meisten Versicherern vereinbart, dass die Abschlusscourtage nicht auf einen Schlag, sondern verteilt über meist fünf Jahre an uns ausgezahlt wird.
Alternativ vermitteln wir in diesem Bereich auch sogenannte Nettopolicen, für die wir keine Abschlusscourtagen vom Versicherer erhalten. In diesen Fällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Vermittlungshonorar, das Sie bei Vermittlung eines Vertrages an uns zahlen. Ratenzahlungsvereinbarungen sind möglich. Warum wir diese Alternative anbieten, erfahren Sie im Abschnitt „Honorar oder Provision?“
Bei Risikolebensversicherungen gibt es oft keine Abschlusscourtagen, sondern einen Anteil an den laufenden Beiträgen in Höhe von 10%.
Bei Krankenversicherungen richtet sich die Abschlusscourtage nach der Höhe des Monatsbeitrages. Wir erhalten je nach Versicherer zwischen sechs und neun Monatsbeiträgen.
Die Betreuungscourtage liegt meist bei 1% der Beiträge, auch 1,5 oder 2% sind möglich.