Unsere Philosophie ist es, ausschließlich hochklassige Produkte ohne Deckungslücken zu vermitteln. Daher legen wir fest, welche Kriterien Produkte mindestens erfüllen müssen, damit wir sie unseren Kunden anbieten können.
Wir lehnen uns dabei an die nachstehenden Mindeststandards, die der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) empfiehlt, an:

  • Die vom Versicherer verwendeten allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen und Klauseln für die Unfallversicherung dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) veröffentlichten Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB 2008, 2010 oder 2014) sowie jeweils neu herausgegebene Musterbedingungen, Klauseln und Änderungsempfehlungen. Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GdV veröffentlichten Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig. •
  • Weicht ein Versicherer vom empfohlenen Versicherungsbeginn oder -ablauf gemäß § 10 VVG ab, wird er sich im Schadenfall nicht zum Nachteil des Kunden darauf berufen.
  • Vergiftungen durch Gase und Dämpfe sind versichert.
  • Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit sind mitversichert; bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist eine Einschränkung auf nicht unter 1,3 Promille zulässig.
  • Schäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen (außer bei beruflichem Umgang) sind mitversichert.
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden sind mitversichert.
  • Körperschäden anlässlich der Rettung von Menschen, Tieren und Sachen sind mitversichert.
  • In der Kinderunfall-Versicherung bei Kindern bis zu 14 Jahre ist zusätzlich die Vergiftung in Folge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund mitversichert.

Darüber hinaus halten wir folgende Deckungsbausteine in der Unfallversicherung für erforderlich:

  • Bergungskosten sind bis 1 Mio. € versichert
  • Kosmetische Operationen sind bis mindestens 50.000,- € versichert
  • Behinderungsbedingter Mehraufwand ist bis mindestens 10.000,- € versichert (bei Invaliditätsgrundsumme von mindestens 50.000,- €)
  • Vorerkrankungen bleiben bei der Berechnung der Entschädigung außer Betracht (es sei denn, die Gesundheitsschädigung ist vollständig auf bereits vorhandene Krankheiten zurückzuführen)
  • Bauch- und Unterleibsbrüche sind mitversichert
  • Gesundheitsschädigungen durch erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegung sind mitversichert
  • Bewusstseinsstörungen durch Herzinfarkt / Schlaganfall / Medikamente sind mitversichert
  • Ersticken / Ertrinken / Erfrieren ist mitversichert
  • Infektionen durch Insektenbisse / -stiche sind mitversichert
  • Es gelten verlängerte Fristen für die Meldung des Schadens und die Geltendmachung von Ansprüchen (24 / 36 Monate)
  • Es gilt eine verbesserte Gliedertaxe
  • Der Versicherungsschutz enthält Assistance - Leistungen

Alle von uns angebotenen Produkte erfüllen sowohl die vom Arbeitskreis Beratungsprozesse empfohlenen als auch unsere eigenen, weitergehenden Mindeststandards.