Beratung Umzug

Sie möchten sich von uns beraten lassen, weil Sie umgezogen sind oder umziehen werden. Nachfolgend wollen wir Ihnen erläutern, welche Risikoabsicherungsbereiche von einem Umzug betroffen sein können und mit Ihnen klären, auf welche dieser Bereiche sich die Beratung erstrecken soll.

Name und Kontaktdaten

Haftungsrisiken

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Private Haftungsrisiken

Durch einen Umzug können Haftungsrisiken entstehen oder entfallen, z.B. wenn am neuen Wohnort ein Öltank vorhanden ist oder eine Vermietung von Wohnraum erfolgt. Auch wenn sich Änderungen bezüglich der im Haushalt lebenden Personen ergeben, können Anpassungen des Versicherungsschutzes notwendig werden. Kfz müssen möglicherweise umgemeldet werden, Tarifierungsmerkmale (Laufleistung, Wohneigentum, Abstellplatz etc.) können sich ändern.

Sachwertrisiken

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Sachwertrisiken Beratung

Von einem Umzug können verschiedene Versicherungen für Sachwerte betroffen sein, z.B. Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Der Umzug muss dem jeweiligen Versicherer in der Regel unter Beachtung von Fristen gemeldet werden. Bei Mobilien sollte Versicherungsschutz während des Umzuges bestehen (am alten und am neuen Risikoort sowie auf dem Transportweg). Die Versicherungssumme ist unter Umständen anzupassen und die Risikoverhältnisse am neuen Ort müssen überprüft und ggf. dem Versicherer gemeldet werden. Bei Immobilien ist zu prüfen, ob eine Nutzungsänderung vorliegt, die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat.

Sonstige Risiken

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private Rechtsschutzversicherung

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Änderung bzw. ein Neuabschluss im Bereich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz erforderlich sein, z.B. bei Umzug aus einer Mietwohnung in ein Eigenheim. Sofern in Folge des Umzugs Vermietung von Wohnraum erfolgt oder nicht mehr erfolgt, ist der Versicherungsschutz entsprechend anzupassen.

Krankheitskostenrisiko

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Beratung Krankheitsrisiko

Sofern Beihilfeergänzungsversicherungen bestehen und ein Umzug in ein anderes Bundesland mit Wechsel des Dienstherrn erfolgt, kann eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich sein.

Übrige Personenrisiken

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Beratung Pflegefallrisiko

Durch regional unterschiedliche Lebenshaltungskosten kann sich der abzusichernde Bedarf im Bereich Personenrisiken (Tod, Langlebigkeit, Pflege, Einkommensausfälle) ändern.

Anmerkungen

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Anmerkungen, Fragen und Wünsche zu äußern.
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