Beratung Scheidung, Trennung

Sie möchten sich von uns beraten lassen, weil Sie sich getrennt haben. Nachfolgend wollen wir Ihnen erläutern, welche Risikoabsicherungsbereiche von einer Trennung betroffen sein können und mit Ihnen klären, auf welche dieser Bereiche sich die Beratung erstrecken soll.

Name und Kontaktdaten

Haftungsrisiken

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Private Haftungsrisiken

Haftungsrisiken bergen immer ein enormes Schadenpotential. Sie sind daher vorrangig und umfassend abzusichern. Bei einer Privathaftpflichtversicherung verliert der mitversicherte Ehegatte mit dem Tag der Scheidung, der mitversicherte Lebenspartner mit der Aufgabe des gemeinsamen Haushalts seinen Versicherungsschutz und muss sich selbst versichern. Eine Privathaftpflicht-Familienpolice kann ggf. auf Singletarif umgestellt werden. Die Mitversicherung von Kindern ist zu prüfen. Die Absicherung weiterer Haftungsrisiken (z.B. bei Tierhaltern) sollte besprochen werden (wer trägt und versichert welches Risiko?).

Übernahme Krankheitskosten

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private Krankenzusatzversicherung

Durch eine Scheidung ergibt sich unter Umständen Änderungs- und Beratungsbedarf, z. B. in Bezug auf Beihilfevorschriften, der Mitversicherung von Kindern und des bisherigen Ehepartners.

Krankheits-/unfallbedingte Einkommensausfälle

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Beratung Krankheitsrisiko

Im Falle einer Scheidung stellt sich die Frage, ob und inwieweit das Einkommen des ehemaligen Partners bei der Ermittlung des eigenen Versorgungsbedarfs einbezogen wurde. Künftige Unterhaltsansprüche /-zahlungen sind zu berücksichtigen. Eine Veränderung bestehender Ansprüche (z.B. auf Erwerbsminderungsrente und/oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung) durch den Versorgungsausgleich ist zu bedenken. Bei Änderungen sollte eine bestehende Versorgung angepasst oder eine solche eingerichtet werden.

Pflegefallrisiko

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Beratung Pflegefallrisiko

Im Falle einer Scheidung stellt sich die Frage, ob das Einkommen, Vermögen und die Fähigkeit zur Pflege des bisherigen Partners bei der Ermittlung des persönlichen Bedarfs berücksichtigt wurde. Gegebenenfalls muss eine bestehende Versorgung angepasst werden.

Langlebigkeitsrisiko

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Beratung Langlebigkeitsrisiko

Durch die Scheidung entstehen möglicherweise gesetzlich oder vertraglich bedingte künftige Versorgungsansprüche des ehemaligen Partners. Daher ist zu empfehlen, diese Bereiche für beide Ehepartner komplett zu analysieren. Hierzu gehört auch, dass bestehende Versorgungen hinsichtlich der Höhe der Absicherung, der Bezugsrechte, der Garantiezeiten, der Versicherungsnehmereigenschaften etc. überprüft und ggf. geändert werden.

Todesfallrisiko

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Todesfallversicherung

Anlässlich einer Scheidung sollte überprüft werden, ob und in welcher Höhe noch  Absicherungsbedarf des bisherigen  Ehepartners oder etwaiger Kinder besteht. Bezugsrechte und die Versicherungsnehmereigenschaft sind bei bestehenden Verträgen zu überprüfen.

Sachwertrisiken

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Sachwertrisiken Beratung

Sofern sich anlässlich der Scheidung nachhaltige Veränderungen der Sachwerte, oder durch Umzug/Zusammenzug Veränderungen zu den Risikoorten ergeben, ist dies in den bestehenden Verträgen zu berücksichtigen. Bei Kfz-Versicherungen sind Versicherungsnehmer, Haltereigenschaften sowie Rabattübertragungen zu prüfen.

Sonstige Risiken

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private Rechtsschutzversicherung

Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung scheidet der mitversicherte Ehegatte mit dem Tag der Scheidung, der mitversicherte Lebenspartner mit der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft aus dem Vertrag aus und muss sich um eigenen Versicherungsschutz kümmern. Eine Familienpolice kann ggf. auf Singlepolicen umgestellt werden. Die Mitversicherung von Kindern ist zu prüfen. Es wird empfohlen, die Absicherung weiterer Risiken zu besprechen (wer trägt und versichert welches Risiko?).

Anmerkungen

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Anmerkungen, Fragen und Wünsche zu äußern.
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