05. Dez. 2022

(verpd) Aktuell liegt das Rentenniveau der gesetzlichen Altersrente bei rund 48 Prozent. Schon jetzt reicht dies bei vielen nicht, um ihren bisherigen Lebensstandard im Rentenalter halten zu können. Der jüngst vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegebene Rentenversicherungs-Bericht zeigt auf Basis von Modellrechnungen, dass das Rentenniveau bis 2036 sogar auf unter 45 Prozent fallen wird.

Vor Kurzem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den neuen Rentenversicherungs-Bericht 2022 der Bundesregierung veröffentlicht. Dieser gibt einen Überblick über das aktuelle und laut Modellrechnungen zu erwartende Nettorentenniveau.

In diesem Jahr liegt das Nettorentenniveau, auch Sicherungsniveau vor Steuern genannt, für einen Eck- oder Standardrentner bei 48,1 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Letztes Jahr waren es noch 49,4 Prozent. Ein Standardrentner ist ein Musterrentner, der 45 Jahre lang ein Gehalt in Höhe des jährlichen Durchschnittsentgeltes aller gesetzlich Rentenversicherten hatte und entsprechende Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlte, bis er in Rente gegangen ist.

Laut den Vorausberechnungen im Bericht wird das Rentenniveau in den nächsten 15 Jahren deutlich sinken.

Warum das Rentenniveau 2021 höher war als 2020 und 2022

Laut Bericht lag 2009 das Nettorentenniveau sogar bei 52,0 Prozent, 2020 waren es nur noch 48,2 Prozent, 2021 stieg der Wert auf 49,4 Prozent und fiel in 2022 auf nun 48,1 Prozent.

Im aktuellen Rentenversicherungs-Bericht ist diesbezüglich zu lesen: „Der Anstieg des Sicherungsniveaus vor Steuern für das Jahr 2021 auf 49,4 Prozent ist insbesondere auf den Statistikeffekt der Revision der beitragspflichtigen Entgelte zurückzuführen. Ab dem Jahr 2022 ist das Sicherungsniveau vor Steuern um diesen Revisionseffekt bereinigt.“

Bezüglich der statistischen Revision war dem letztjährigen Rentenversicherungs-Bericht 2021 zu entnehmen, dass die Deutsche Rentenversicherung aufgrund der Regelungen des Flexirentengesetzes statistisch deutlich mehr geringfügig Beschäftigte erfasst hat als bisher.

Rentenniveau sinkt bis 2036 auf unter 45 Prozent

Nach den Vorausberechnungen im Bericht – hier handelt es sich um reine Modellrechnungen für die nächsten 15 Jahre, die gemäß den Berichtsautoren nicht als Prognosen zu verstehen sind – wird das Nettorentenniveau tendenziell weiter sinken.

Laut dem Bericht kann damit die seit 2019 in § 154 Absatz 3 SGB VI (Viertes Sozialgesetzbuch) festgeschriebene doppelte Haltelinie nur teilweise eingehalten werden. Konkret ist hier festgelegt, dass bis 2025 der Rentenbeitragssatz höchstens 20,0 Prozent beträgt und das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 48,0 Prozent sinkt.

Nach den Vorausberechnungen würde 2025 zwar der Rentenbeitragssatz wie bereits in 2022 unverändert bei 18,6 Prozent liegen, jedoch das Rentenniveau unter die Haltelinie von 48,0 Prozent rutschen. Das heißt, im Jahr 2025 greift erstmals die Haltelinie und „der aktuelle Rentenwert wird soweit angehoben, dass das Mindestsicherungsniveau in Höhe von 48 Prozent eingehalten wird“, wie dem Bericht zu entnehmen ist.

Zwar wird auch das Mindestsicherungsniveau in Höhe von 43 Prozent im Jahr 2030, wie es im § 154 Absatz 3 SGB VI festgelegt wurde, nicht unterschritten – laut den Modellrechnungen werden es 2030 46,6 Prozent sein, dennoch sinkt das Rentenniveau deutlich. Den Modellrechnungen zufolge wird der Wert bis zum Jahr 2026 auf 47,8 Prozent, bis 2029 auf 46,8 Prozent, bis 2032 auf 45,8 Prozent und bis 2036 auf 44,9 Prozent stufenweise fallen.

Bundesregierung rät zur zusätzlichen Altersvorsorge

Schon seit Jahren erhält ein Standardrentner weniger als die Hälfte seines Arbeitslohns als gesetzliche Altersrente. In den wenigsten Fällen reicht eine solche Rente allein aus, um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand zu halten.

Hinzu kommt, dass ein Großteil der Beschäftigten keine 45 Jahre lang Beiträge in Höhe der Durchschnittsverdiener in die GRV einzahlt, wie es beim Standardrentner angenommen wird. Daher ist bei den meisten ihr persönliches Rentenniveau noch niedriger.

Auch die Autoren des Rentenversicherungs-Berichtes raten aufgrund des zu erwartenden Rückgangs des Sicherungsniveaus den gesetzlich Rentenversicherten, sich frühzeitig um eine ausreichende Altersvorsorge zu kümmern.

Im Bericht heißt es diesbezüglich: „Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass für die Versicherten Handlungsbedarf besteht, die Einkommen im Alter zu verbessern. Es ist daher ratsam, frühzeitig die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung zu nutzen, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen.“ Ein Versicherungsexperte kann aufzeigen, welche private und/oder staatlich geförderte Altersvorsorge individuell passend ist.