Der wesentlichste Unterschied besteht darin, für wen Vertreter und Fairsicherungsmakler tätig sind.

Der Versicherungsvertreter wird von seiner Versicherungsgesellschaft beauftragt, die Produkte dieses Versicherers zu verkaufen. Ihm werden dabei in der Regel Vorgaben gemacht, wie viele Verträge er verkaufen soll und er ist seiner Gesellschaft gegenüber rechenschaftspflichtig für seine Vertriebserfolge. Er kann außerdem nur Produkte seines eigenen Versicherers vermitteln, also nicht eventuell besser geeignete Produkte eines anderen Versicherers.

Wir als Fairsicherungsmakler werden von Ihnen als Kunde beauftragt, Ihnen den benötigten Versicherungsschutz zu vermitteln. Wir haben keine Verpflichtungen einem Versicherer gegenüber, insbesondere keine Produktionsvorgaben und wir können Produkte einer großen Anzahl von Gesellschaften vermitteln. Grundsätzlich arbeiten wir mit allen Gesellschaften am Markt zusammen, die dazu ihrerseits bereit sind. Letztendlich haften wir Ihnen gegenüber auch dafür, dass wir Ihnen ein geeignetes Produkt vermitteln.

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