Beratung Nachwuchs

Sie möchten sich von uns beraten lassen, weil Sie Nachwuchs bekommen haben oder erwarten. Nachfolgend wollen wir Ihnen erläutern, welche Risikoabsicherungsbereiche davon betroffen sein können und mit Ihnen klären, auf welche dieser Bereiche sich die Beratung erstrecken soll.

Name und Kontaktdaten

Krankheitskostenrisiko

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private Krankenzusatzversicherung

Die (Mit-) Versicherung des Nachwuchses ist zu klären – gesetzlich, privat, Beihilfe, freie Heilfürsorge? Je nach Status kann ein Bedarf an ergänzender Absicherung bestehen.

Todesfallrisiko

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Todesfallversicherung

Der Nachwuchs ist auf lange Zeit darauf angewiesen, versorgt zu werden. Dies sollte auch für den Ausfall eines Versorgers sichergestellt sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich durch Kinder häufig die Einkommenssituation in der Familie ändert, z.B. durch Elternzeiten, Teilzeitarbeit etc. Hierdurch kann sich auch bei den Eltern ein erhöhter Versorgungsbedarf ergeben.

Krankheits-oder unfallbedingte Einkommensausfälle

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Beratung Krankheitsrisiko

Nachwuchs verändert in der Regel die monatlichen Fixkosten im Haushalt. Verringert sich wegen Krankheit oder Unfall das Einkommen vorübergehend oder dauerhaft, kann es schwierig werden, die höheren Kosten weiterhin aufzubringen. Für das Kind selbst besteht das Risiko, wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls dauerhaft kein eigenes Einkommen erzielen zu können.

Pflegefallrisiko

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Beratung Pflegefallrisiko

Tritt Pflegebedürftigkeit ein und ist keine ausreichende finanzielle Absicherung für diesen Fall vorhanden, muss unter Umständen Vermögen für die Pflegemaßnahmen verwendet werden, was dann nicht mehr für die Versorgung der Kinder verwendet oder vererbt werden kann. Außerdem können die Kinder selbst verpflichtet sein, für Pflegekosten ihrer Eltern aufzukommen.

Sachwertrisiken

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Sachwertrisiken Beratung

Für den Nachwuchs werden Anschaffungen getätigt oder auch Umbauten vorgenommen. Dadurch können Anpassungen bei der Absicherung der Sachwertrisiken erforderlich werden.

Langlebigkeitsrisiko

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Beratung Langlebigkeitsrisiko

Zugunsten des Nachwuchses sollte überprüft werden, ob der Lebensabend aus eigenen Mitteln finanziert werden kann und ob das dazu verwendete Vermögen aufgebraucht oder für Kinder erhalten werden soll. Wir empfehlen daher, die Altersvorsorgestrategie zu überprüfen.

Haftungsrisiken

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Private Haftungsrisiken

Kleinkinder unter sieben Jahren haften zwar nicht für Schäden, die sie anrichten, wohl aber die Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Daher sollte überprüft werden, ob Haftpflichtversicherungsschutz besteht und gegebenenfalls angepasst werden muss, z.B. durch Umstellung eines Single- in einen Familientarif.

Sonstige Risiken

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private Rechtsschutzversicherung

Auch Kleinkinder können bereits Anlass für einen Rechtsstreit sein. Der Abschluss oder die Anpassung einer Rechtsschutzversicherung, z.B. die Umstellung eines Single- in einen Familienvertrag, sollte besprochen werden.

Anmerkungen

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Anmerkungen, Fragen und Wünsche zu äußern.
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