Beratung Heirat

Sie möchten sich von uns beraten lassen, weil Sie geheiratet haben Nachfolgend wollen wir Ihnen erläutern, welche Risikoabsicherungsbereiche von einer Heirat betroffen sein können und mit Ihnen klären, auf welche dieser Bereiche sich die Beratung erstrecken soll.

Name und Kontaktdaten

Haftungsrisiken

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Private Haftungsrisiken

Schadensersatz kann teuer werden. Deshalb sind Haftungsrisiken vorrangig und umfassend abzusichern. Wer heiratet, sollte prüfen, ob für beide Partner Versicherungsschutz besteht. Singlepolicen können auf eine Familienpolice umgestellt werden, überflüssige, weil doppelt vorhandene Versicherungen können gekündigt werden, sofern dadurch der bisher bestehende Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird.

Krankheitskosten

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private Krankenzusatzversicherung

Durch eine Heirat ergibt sich unter Umständen Änderungs- und Beratungsbedarf, z. B. in Bezug auf Beihilfevorschriften für Beamte oder die Mitversicherung von Ehepartnern oder Kindern in der privaten Krankenversicherung.

Krankheits-/unfallbedingte Einkommensausfälle

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Beratung Krankheitsrisiko

Zunächst ist zu klären, ob bei der Bedarfsermittlung das Einkommen/Vermögen beider Partner gemeinsam oder getrennt betrachtet werden soll. Gegebenenfalls sollten bestehende Versorgungen angepasst oder neu eingerichtet werden.

Pflegefall-, Todesfall- und Langlebigkeitsrisiko

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Beratung Pflegefallrisiko

Es ist zu klären, ob bei der Bedarfsermittlung das Einkommen/Vermögen beider Partner gemeinsam oder getrennt betrachtet und eventuelle Pflegeleistungen des jeweils Anderen berücksichtigt werden sollen. Gegebenenfalls sollte eine bestehende Versorgung angepasst oder eine neue eingerichtet werden. Der Schutz des Ehepartners (und ggf. der Kinder) im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Langlebigkeitsrisiko

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Beratung Langlebigkeitsrisiko

Bei einer Heirat entstehen gegenseitige Versorgungsverpflichtungen – gesetzlich oder vertraglich. Daher sollte die Altersvorsorge beider Ehepartner komplett analysiert werden, zum Beispiel hinsichtlich der Höhe der Absicherung, der Bezugsrechte und der Garantiezeiten.

Todesfallrisiko

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Todesfallversicherung

Anlässlich einer Heirat stellt sich die Frage, ob (zusätzlicher) Absicherungsbedarf bei Tod eines Ehepartners besteht. Daher sollte dieser Bereich für beide Ehepartner analysiert werden. Hierzu gehört auch, bestehende Versorgungen zum Beispiel hinsichtlich der Höhe der Absicherung und der Bezugsrechte zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern.

Sonstige Risiken

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private Rechtsschutzversicherung

Singlepolicen (Rechtsschutz, Assistance) können auf eine Familienpolice umgestellt und etwaige überflüssige, weil doppelt vorhandene Versicherungen gekündigt werden, sofern dadurch der bisher bestehende Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird.

Anmerkungen

Hier haben Sie die Möglichkeit weitere Anmerkungen, Fragen und Wünsche zu äußern.
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